Allgemeine Geschäftsbedingungen für DocSuite Software-as-a-Service

1. Geltungsbereich, Vertragsschluss

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle zwischen der Paul Albrechts Verlag GmbH, Hamburger Straße 6, 22952 Lütjensee, abgeschlossenen Verträge mit seinen Kunden über die Gewährung der Nutzung der Software „DocSuite“ über das Internet und damit zusammenhängende von PAV erbrachte Leistungen (nachfolgend „DocSuite“ oder „Software“).Der jeweilige Vertragsabschluss umfasst auch den Abschluss des jeweiligen Vertrages zur Auftragsverarbeitung mit der PAV Card GmbH und der Paul Albrechts Verlag GmbH, Hamburger Str. 6, 22952 Lütjensee, als Auftragsverarbeiter (Anlage 3).

1.2. Der Kunde sichert zu Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein.

1.3. Die Software ist eine für Unternehmen bzw. Einrichtungen der Gesundheitsbranche zugeschnittene digitale Lösung für die Organisation des Unternehmens bzw. der Einrichtung. Funktionen und Leistungsumfang der Software ergeben sich aus der jeweils aktuellsten Leistungsbeschreibung (Anlage 1).

1.4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung und werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Für den unter Ziffer 1.1. beschriebenen Geltungsbereich haben diese AGB Vorrang und gelten auch im Zweifel vorrangig vor etwaigen sonstigen Regelungen in Allgemeine Geschäftsbedingungen von PAV (z.B. die vom Kunden im Rahmen eines Kaufs in einem Webshop abgeschlossen wurden).

1.5. Individuellen Anpassung, Customizing oder Konfiguration der Software sind von PAV nicht geschuldet, es sei denn dies wurde vom Kunden gesondert und ausdrücklich beauftragt.

1.6. Die Implementierung und Installation sowie eine etwaige Datenmigration sind von PAV nicht geschuldet, es sei denn dies wurde vom Kunden gesondert und ausdrücklich beauftragt.

2. Leistungen des Providers

2.1. PAV gewährt dem Kunden die Nutzung der jeweils aktuellsten Version der Software über das Internet.

2.2. PAV wird dem Kunden nach Vertragsschluss in der Regel per E-Mail einen Link zum Account samt Zugangsdaten zur Nutzung der Software zur Verfügung stellen.

2.3. PAV gewährt die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Dauer des Vertrags und wird die Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand halten.

2.4. PAV kann an der Software jederzeit Anpassungen, Verbesserungen oder Weiterentwicklungen vornehmen („Update“). PAV wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und dem Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren.

2.5. Die Software wird regelmäßig gewartet und der Kunde über einen Ausfall der Software aufgrund Wartungsarbeiten rechtzeitig informiert. Die Wartung wird grundsätzlich außerhalb der üblichen Nutzungszeiten der Software durchgeführt, es sei denn aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung innerhalb der üblichen Nutzungszeiten vorgenommen werden.

2.6. Der Kunde ist berechtigt in der Software die zum Zwecke der Organisation und des Betriebs seiner Arztpraxis erforderlichen Daten einzugeben, zu speichern und zu verarbeiten. PAV gewährleistet einen dem Stand der Technik entsprechenden Schutz dieser Daten.

2.7. Dem Kunden wird der jeweilige gebuchte Speicherplatz für die Speicherung seiner Daten zur Verfügung gestellt. Es findet alle zwölf (12) Stunden eine Datensicherung statt.

2.8. PAV stellt dem Kunden eine Dokumentation (digitales Handbuch als PDF bzw. eine online Hilfe) zur Verfügung.

3. Pflichten des Kunden

3.1. Der Kunde ist für die Unterhaltung einer funktionsfähigen Internetverbindung verantwortlich.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Updates der Software zu übernehmen bzw. zu installieren sowie die erforderlichen Systemspezifikationen bereitzustellen.

3.3. Der Kunde wird die Software nur im vertraglich vereinbarten Umfang und nur im Rahmen der angegebenen Systemspezifikationen nutzen.

4. Nutzungsumfang

4.1. Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.

4.2. Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version der Software ein einfaches, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränktes Recht die Software in seinem Unternehmen bzw. Einrichtung zu nutzen bzw. durch die jeweils gebuchte Anzahl an Nutzern nutzen zu lassen.

4.3. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, die Software vollständig oder teilweise an Dritte zu übertragen, zu vermieten, unterzulizenzieren oder auf eine andere Weise verfügbar zu machen oder die Software nachzuahmen (insbesondere im Wege des sog. „Reverse Engineering“ oder der „Dekompilierung“) oder durch Dritte verwerten oder nachahmen zu lassen und auf die Software gewerbliche Schutzrechte – insbesondere Marken, Designs, Patente oder Gebrauchsmuster – anzumelden.

5. Testversion

5.1. Sofern der Nutzer eine kostenlose Testversion gebucht hat endet das Recht zur Nutzung der Software nach einem Testzeitraums von 30 Tagen.

5.2. Während des Testzeitraums werden dem Kunden für die Nutzung der Software keine Gebühren in Rechnung gestellt.

5.3. Der Nutzer kann sich während des Testzeitraums für ein reguläres kostenpflichtiges Paket entscheiden (z.B. durch Buchung im Account oder bei PAV per Mail, Fax, Telefon). In diesem Fall gilt der Vertrag ohne die Regelungen aus Ziffer 5 weiter. Bucht der Nutzer kein reguläres Paket endet der Vertrag und das Recht des Nutzers die Software zu nutzen; der Account wird gelöscht und es gilt Ziffer 10.5.

6. Support

PAV stellt zur Klärung von Fragen zur Benutzung der Software sowie zur Aufnahme von Fehlermeldungen und Störfällen einen Kundensupport zur Verfügung. Näheres ist in Anlage 2 (Service Level Agreement) geregelt.

7. Gewährleistung; Service Levels und Support; Freistellung

7.1. Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software sowie der Zurverfügungstellung von Speicherplatz gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB). Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung ist ausgeschlossen. Der Kunde hat dem Provider etwaige von ihm erkannte Störungen zu melden.

7.2. Bei Störungen und der Nichtverfügbarkeit der Software gelten die Regelungen gemäß Anlage 2 (Service Level Agreement)

7.3. Etwaige neben dieser Ziffer bestehende gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.

7.4. Der Provider gewährleistet, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt. Er wird den Kunden von Ansprüchen Dritter wegen etwaiger Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen, sofern (i) der Kunde PAV unverzüglich auf die Geltendmachung von Ansprüchen von Dritten hingewiesen hat und (ii) PAV die alleinige Kontrolle über die Führung des Prozesses überlässt.

8. Haftung

8.1. Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8.2. Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß Ziffer 7.1. haften die Parteien einander bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

8.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von einer Partei übernommene Garantien.

8.4. Diese vorstehenden Ziffern gelten auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen der Parteien.

9. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen

9.1. Der Kunde hat für die Nutzung der Software die im Rahmen der Buchung jeweils angegebene Gebühr für das jeweilige Paket an PAV zu entrichten.

9.2. PAV wird dem Kunden die Gebühr monatlich in Rechnung stellen. Der Rechnungsbetrag ist 14 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Soweit der Kunde die Genehmigung erteilt hat, den Rechnungsbetrag von seinem Bankkonto einzuziehen (Lastschriftverfahren), gilt folgendes: Die Zahlung per Bankeinzug setzt ein Girokonto in einem Land voraus, das am SEPA-Verfahren teilnimmt. Beim Lastschriftverfahren erfolgt der Rechnungseinzug nicht vor Ablauf von fünf Werktagen ab Zugang der Rechnung (Rechnungsprüfzeit).

10. Vertragslaufzeit und Beendigung

10.1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende gekündigt werden.

10.2. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10.3. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.

10.4. Der Provider wird dem Kunden nach Beendigung des Vertrags und auf Kosten des Kunden angemessen bei der Rückübertragung und/oder Sicherung der Daten unterstützen und ist berechtigt hierfür seine Partner zu beauftragen und einzusetzen. Der Kunde hat sich in jedem Fall an den Support zu wenden.

10.5. Der Provider wird sämtliche auf den Servern gespeicherte Daten vom Kunden bzw. von diesen in den Systemen gespeicherten Daten sechzig (60) Tage nach Beendigung des Vertrags unwiederherstellbar löschen und den Kunden hierauf nicht gesondert hinweisen. Sollte der Kunden eine Testversion gebucht haben, behält sich PAV das Recht vor, sämtliche Daten zum bereits am Ende des Testzeitraum unwiederherstellbar zu löschen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder Pfandrechte an den Daten zugunsten des Providers bestehen nicht.

11. Datenschutz; Geheimhaltung

11.1. Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten und haben zu diesem Zweck insbesondere den in Anlage 3 (Auftragsverarbeitungsvereinbarung) enthaltenen Vertrag zur Auftragsverarbeitungsvereinbarung abgeschlossen.

11.2. Die Parteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnisse), die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfahren, Stillschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit die betroffene Partei gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. Die Parteien verpflichten sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhaltgleiche Regelung zu vereinbaren.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.

12.2. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrags und seiner Anlagen bedürfen der Schriftform.

12.3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).

12.4. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von PAV Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

 

Die nachfolgenden Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrags.

 

Anlage 1 – Leistungsbeschreibung

Die Leistungsbeschreibung ist hier abzurufen und kann als PDF gespeichert werden.

 

Anlage 2 – Service Level Agreement

1. Verfügbarkeit

Der Provider wird für eine angemessene Verfügbarkeit der Software sorgen. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Software kann aufgrund der technischen Gegebenheiten nicht gewährleistet werden.

Als Ausfallzeiten der Software zählen nicht: Geplante und vorab angekündigte Wartungsarbeiten sowie Zeiten der Nichtverfügbarkeit die außerhalb der angemessenen Kontrolle liegen (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Terroristische Handlungen, staatliche Maßnahmen, ein großflächiger Ausfall von öffentlicher Netzwerkinfrastruktur usw.).

Geplante Wartungen finden in der Regel nur statt im Zeitfenster zwischen Samstag 0 Uhr und Sonntag, 23:59 Uhr (Zeitzone Berlin (MEZ) Sommer/Winterzeit). Die geplanten Wartungen werden in der Regel 5 Kalendertage vorher angekündigt und einen Zeitraum von 5 Stunden nicht überschreiten.

Nichteinhaltung der Verfügbarkeit:
Wenn die monatliche Verfügbarkeit zwei Monate in Folge 98 % unterschreitet hat der Kunden das Recht den Vertrag außerordentlich und nach seiner Wahl mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zu einem von ihm erklärten zukünftigen Monatsende zu kündigen. Der Kunde muss diese Kündigung innerhalb von sechzig (60) Tagen erklären, nachdem die Unterschreitung eingetreten war.

2. Support

PAV stellt insbesondere zur Klärung von Fragen zur Benutzung der Software sowie zur Aufnahme von Fehlermeldungen uns Störfällen einen Kundensupport zur Verfügung.

Der Kunde hat nachstehende Möglichkeiten, Anfragen und Aufträge einzureichen:

E-Mail: support@pav.de
Telefon: +49 (0) 4154- 799 0
Brief: Paul Albrechts Verlag GmbH, Hamburger Str. 6, 22952 Lütjensee

3. Reaktion bei Störfällen

Es werden die nachfolgen Reaktionszeiten gewährleistet. Reaktionszeit beschreibt den Zeitraum vom Erhalt einer Fehlermeldung bis zur ersten Reaktion des Partners.

Priorität Beschreibung der Fehlfunktion Reaktionszeit
Priorität 1 – kritisch Fehler, die die Nutzung der Software, wesentlicher Teile davon oder ganzer Prozesse unmöglich machen (z.B. Systemabsturz oder Systemausfall, so dass das System nicht einfach neu gestartet werden kann oder Leistungseinbrüche, so dass ein reguläres Arbeiten nicht mehr möglich oder stark eingeschränkt ist). Spätestens 4 Stunden nach Eingang einer Meldung bei dem Partner innerhalb der Service Zeiten.

Behebungszeit: Unverzüglich im Rahmen eines Fix durch den Partner.

Priorität 2 – schwerwiegende Fehler Die Nutzung der Software ist erheblich beeinträchtigt, aber eine grundlegende Nutzung ist möglich (z.B. Wiederholter Systemabsturz oder Ausfall, der durch einen Neustart behoben werden kann oder das Speichern der Daten wird gelegentlich unbestimmt unterbrochen). innerhalb von 3 Arbeitstagen

Behebungszeit: In einem Fix, wenn ein Workaround bis zum nächsten Service Pack oder Release für den Kunden nicht zumutbar ist; ansonsten nach Ermessen des Partners.

Priorität 3 – geringfügige Fehler Fehler, die zu keinen größeren Komplikationen bei der Benutzung der Software führen und die Eignung der Software nur geringfügig beeinträchtigen (z.B. eine Funktion erfordert mehr Dialogschritte als nötig oder eine Anzeige von ansonsten korrekten Daten im System ist abgeschnitten). innerhalb einer Woche

Behebungszeit: In der Regel, sofern zumutbar für den Kunden, im Rahmen eines neuen Service Packs oder Release.

Servicezeiten für die Behebung und Bearbeitung von Störfällen:

  • Montag – Donnerstag: 8.30 – 17.00 Uhr
  • Freitag*: 8.30 – 16.00 Uhr

(außer an gesetzlichen Feiertagen)

 

Anlage 3 – Auftragsverarbeitungsvereinbarung

Es gilt die hier abzurufende Auftragsverarbeitungsvereinbarung.